Kur beantragen
Kurantrag – wie geht das?
Das Parksanatorium ist für stationäre Rehabilitationsmaßnahmen über die Beihilfe zugelassen.
Es werden nach ärztlichem Behandlungsplan besondere Heilbehandlungen durchgeführt, für die das Sanatorium über die notwendigen Einrichtungen und besonders geschulte Therapeuten verfügt. Sie hat keine vertragliche Vereinbarung mit einem Sozialversicherungsträger.
Es ist Sache des/r behandelnden Arztes/Ärztin, die Dringlichkeit einer Kur zu bescheinigen. Je nach Schwere des Krankheitszustandes wird Ihnen Ihr Arzt eine ambulante oder stationäre Kur empfehlen. Beide Kurformen dauern in der Regel drei Wochen.
Beihilfeberechtigte wenden sich an ihre Beihilfestelle.
Sie können jederzeit auf eigene Kosten zur Kur fahren. Wenn die Kur medizinisch notwendig geworden ist, gibt es innerhalb des gegliederten Systems unserer Sozialversicherung und nach dem Beamtenrecht nach wie vor die Möglichkeit, die Kosten von einem der Leistungsträger ganz oder teilweise ersetzt zu bekommen.